Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Art und Umfang der Leistung
Die Firma Gebäudereinigung Esen & Kaya verpflichtet sich, die vertraglich zu erbringende Leistung sach- und fachgerecht auszuführen.
Die Reinigungsarbeiten werden grundsätzlich an normalen Arbeitstagen (außer Feiertagen) durchgeführt. Abweichungen hiervon bedürfen besonderer schriftlicher Vereinbarungen.
Nach Beendigung der Reinigungsarbeiten außerhalb der Geschäftszeiten des Auftraggebers schließt die Firma Gebäudereinigung Esen & Kaya Fenster und Türen ab und schaltet die Beleuchtung aus, soweit nicht anders vereinbart.

2. Reinigungspersonal
Die Firma Gebäudereinigung Esen & Kaya stellt die erforderlichen Arbeitskräfte. Es wird nur fachlich geeignetes und zuverlässiges Personal eingesetzt. Für angepasste Arbeitskleidung sorgt die Firma Gebäudereinigung Esen & Kaya.
Ausländisches Personal darf nur eingesetzt werden, wenn eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung vorliegt. Das eingesetzte Personal wird durch die Firma Gebäudereinigung Esen & Kaya überwacht und erhält seine Anweisungen auch nur von diesen.
Die Objektleitung ist bezüglich des Weisungsrechts Vertreter der Firma Gebäudereinigung Esen & Kaya. Dem Personal ist ausdrücklich untersagt, Einblick in Schriftstücke, Akten, Hefter usw. zu nehmen sowie Schränke, Schreibtische oder sonstige Behältnisse zu öffnen. Das Personal ist verpflichtet, über alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Das Personal ist ferner verpflichtet, alle Gegenstände, die in den zu reinigenden Räumen gefunden werden, unverzüglich beim Auftraggeber abzugeben. Dem Personal ist untersagt, Personen, die nicht von der Firma Gebäudereinigung Esen & Kaya eingesetzt sind, zur Arbeitsstelle mitzunehmen. Das gilt auch für Kinder.

3. Eigentumsvorbehalt
Vom Auftragnehmer gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung Eigentum des Auftragnehmers, soweit kein Eigentumsübergang an den Auftraggeber aus gesetzlichen Gründen stattfindet. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber Eigentum an gelieferten Gegenständen zu verschaffen und eine Abschlagszahlung für die Lieferung der übereigneten Gegenstände zu verlangen.

4. Aufenthaltsräume
Der Auftraggeber verpflichtet sich, geeignete Räume für das Personal der Firma Gebäudereinigung Esen & Kaya kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die Firma Gebäudereinigung Esen & Kaya sorgt dafür, dass bei der Benutzung der Räume sowie bei der Begehung des Objektes alle gesetzlichen und behördlichen Auflagen eingehalten werden.

5.Gewährleistung/Auftragserfüllung
Die Werkleistungen der Firma Gebäudereinigung Esen & Kaya gelten als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich, spätestens binnen 24 Stunden schriftlich begründete Einwendungen erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels muss dabei genau beschrieben werden.
Im Falle einer nicht vertragsgemäßen Erfüllung hat der Auftraggeber unbeschadet der Vorschrift des § 281 Abs. 2 BGB der Firma Gebäudereinigung Esen & Kaya eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen.
Bei einmaligen Werkleistungen (z.B. Bauendreinigung) erfolgt die Abnahme – ggf. auch abschnittsweise – spätestens 24 Stunden nach schriftlicher Meldung der Fertigstellung durch die Firma Gebäudereinigung Esen & Kaya. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung zur Abnahme nicht nach, gilt das Werk als abgenommen.
Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigt Mängel beanstandet, so ist die Firma Gebäudereinigung Esen & Kaya zur Nacherfüllung verpflichtet. Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Gegenstände nicht an die Firma Gebäudereinigung Esen & Kaya weitergegeben hat, wird keine Gewährleistung übernommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu reinigenden Flächen trifft.

6. Schlüssel- und Notfallvorschriften
Die für den Dienst notwendigen Schlüssel sind vom Auftraggeber rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung zu stellen. Für Schlüsselverluste und für vorsätzlich oder fahrlässig durch das Personal der Firma Gebäudereinigung Esen & Kaya herbeigeführte Schlüsselbeschädigungen haftet die Firma Gebäudereinigung Esen & Kaya im Rahmen der Ziffer 11.

7. Ausführung durch andere Unternehmen
Die Firma Gebäudereinigung Esen & Kaya ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen anderer Unternehmen zu bedienen.

8. Unterbrechung der Reinigung
Im Kriegs- oder Streikfall, bei Unruhen und anderen Fällen höherer Gewalt kann die Firma Gebäudereinigung Esen & Kaya den Reinigungsdienst, soweit dessen Ausführung unmöglich wird, unterbrechen oder zweckentsprechend umstellen. Im Falle der Unterbrechung ist die Firma Gebäudereinigung Esen & Kaya verpflichtet, das Entgelt entsprechend den ersparten Löhnen für die Zeit der Unterbrechung zu ermäßigen.

9. Nichtzahlung des Entgeltes
Bei Zahlungsverzug ruhen die Reinigungsverpflichtungen der Firma Gebäudereinigung Esen & Kaya nebst deren Haftung, ohne dass der Auftraggeber von der Verpflichtung zur Zahlung für die Vertragszeit oder dem Vertrag überhaupt entbunden ist. Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme der vereinbarten Leistung in Verzug, so kann die Firma Gebäudereinigung Esen & Kaya bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Firma Gebäudereinigung Esen & Kaya bleibt jedoch überlassen, die Höhe ihres Anspruchs nicht im Einzelnen darzulegen und stattdessen als Schadenersatz wegen Nichterfüllung für jede nicht abgenommene Reinigungsstunde 30 % des Stundensatzes zu beanspruchen. Der Auftraggeber hat das Recht, nachzuweisen, dass der Firma Gebäudereinigung Esen & Kaya durch den Abnahmeverzug kein Schaden oder ein Schaden in nur geringerer Höhe entstanden ist.

10. Rechtsnachfolge
Bei Tod des Auftraggebers tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein, es sei denn, dass der Gegenstand des Vertrages hauptsächlich auf die persönlichen Belange des Auftraggebers abgestellt war. Durch Tod, sonstige Rechtsnachfolge oder Rechtsveränderung im Bereich der Firma Gebäudereinigung Esen & Kaya wird der Vertrag nicht berührt.

11. Haftung und Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Auftragnehmers für einen Schaden, der nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruht, ist ausgeschlossen, wenn der Schaden auf eine lediglich fahrlässige Verletzung einer Pflicht des Auftragnehmers zurückzuführen ist und die verletzte Pflicht nicht zu den wesentlichen Vertragspflichten des Auftragnehmers zählt.

Nicht ersatzfähig sind in diesem Bereich folglich alle atypischen, nicht voraussehbaren Schäden. Dazu zählen insbesondere Schäden, die mit der Dienstleistung der Firma Gebäudereinigung Esen & Kaya in keinem Zusammenhang stehen, wie z.B. bei Bedienung von Fenstereinrichtungen oder bei der Bedienung und Betreuung von Maschinen, Kesseln, Heizvorrichtungen, elektrische Anlagen o.ä.

12. Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Haftpflichtansprüche unverzüglich schriftlich geltend zu machen.

13. Zahlung des Entgelts
Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
Bei Verträgen mit wiederkehrenden Leistungen im Rahmen eines kontinuierlichen Reinigungsauftrages stellt die Firma Gebäudereinigung Esen & Kaya seine Leistung jeweils zum letzten des laufenden Monats dem Auftraggeber in Rechnung.
Die Firma Gebäudereinigung Esen & Kaya ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, wenn die Firma Gebäudereinigung Esen & Kaya den Auftraggeber über die Art der folgenden Verrechnung informiert. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Firma Gebäudereinigung Esen & Kaya berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Firma Gebäudereinigung Esen & Kaya über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
Mahnungen werden dem Auftraggeber mit € 10,00 in Rechnung gestellt. Gerät der Auftraggeber in Verzug, so ist die Firma Gebäudereinigung Esen & Kaya berechtigt, ab dem betreffenden Zeitpunkt Zinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen.
Sollten der Firma Gebäudereinigung Esen & Kaya Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, oder sich dieser der Firma Gebäudereinigung Esen & Kaya gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug befindet, oder Schecks nicht eingelöst werden, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig. Die Firma Gebäudereinigung Esen & Kaya ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen und bis zur vollständigen Zahlung keine weiteren Leistungen zu erbringen.
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.
Ist das Vertragsverhältnis gekündigt, so ist die Firma Gebäudereinigung Esen & Kaya berechtigt die bis zum Vertragsende geschuldeten Leistungen sofort abzurechnen. In einem solchen Fall ist der Auftraggeber zur Vorausleistung verpflichtet.

14. Preisänderung
Die Firma Gebäudereinigung Esen & Kaya kann eine Preisanpassung bei Vorliegen nachfolgender Voraussetzungen vom Auftraggeber verlangen:
(a) Als Anteil der Lohn- und Lohnfolgekosten am Gesamtpreis werden 85% vereinbart.
(b) Ergeben sich nach Abschluss dieses Vertrages tarifliche Lohnänderungen (Erhöhung oder Senkung), andere tarifliche Vereinbarungen (z.B. Arbeitszeitverkürzungen) oder Änderungen bei den Sozialabgaben, die sich unmittelbar auf die Lohn- und/oder Lohnfolgekosten auswirken, so können die in § 1 vereinbarten Preise auf schriftlichen Antrag und unter Nachweis des Grundes durch die Firma Gebäudereinigung Esen & Kaya geändert werden.
(c) Für die Frage, ob und in welchem Umfang eine Lohnänderung vorliegt, ist der zwischen dem Gebäudereiniger-Handwerk des jeweiligen Tarifgebiets und den zuständigen Gewerkschaften abgeschlossene Lohn- und Rahmentarifvertrag maßgebend.
(d) Preisänderungen, die aufgrund neu abgeschlossener Tarifverträge vereinbart werden, treten frühestens am Tage in Kraft, der von den Tarifvertragsparteien ausgehandelt worden ist. Anträge, die später als drei Monate nach Abschluss des Tarifvertrages eingehen, können nur vom ersten Tag des Eingangsmonats an berücksichtigt werden. Der Eingang eines Änderungsantrags ist dem Antragsteller unter Angabe des Eingangsdatums schriftlich zu bestätigen; in Zweifelsfällen ist das Datum des Posteingangsstempels entscheidend.
(e) Eine Preisanpassung kann frühestens ein Jahr nach Vertragsbeginn vereinbart werden.

15. Vertragsbeginn, Vertragskündigung
Der Vertragsbeginn richtet sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung.
Das Vertragsverhältnis kann nach der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit mit einer Frist von sechs Wochen zum 31.03., 30.6., 30.09. oder 31.12. eines jeden Jahres schriftlich gekündigt werden. Die Möglichkeit der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiderseits nach Maßgabe des § 314 BGB unberührt.

16. Vertragswirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so sind sie derart umzudeuten, dass der mit der ungültigen Bestimmung verbundene wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.

17. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Erlangen